Ausschreibung zu den KI-Kompass Inklusiv Praxislaboren
KI-Kompass Inklusiv erprobt KI-gestützte Assistenzsysteme in Arbeitgeber-Praxislaboren. In den Praxislaboren wird gemeinsam mit den Umsetzungspartnern untersucht, wie auf dem Markt verfügbare KI-Technologien den Übergang von Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation auf den allgemeinen Arbeitsmarkt erleichtern können. Dabei sollen nachhaltige und übertragbare Lösungen zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit (Schwer-)Behinderungen am Arbeitsleben mit Hilfe von KI-Technologien entwickelt werden.
Für die erste Ausschreibungsrunde sind Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke gemeinsam mit Arbeitgebern (Unternehmen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt) aufgerufen, ihre Ideen für ein Praxislabor einzureichen.
Die teilnehmenden Umsetzungspartner können selbst entscheiden, welche KI-gestützten Assistenzsysteme sie in einem Praxislabor erproben möchten, wie viele Personen durch die Technologie unterstützt werden sollen und welche Bedarfe sie adressieren möchten.
Um Ihre Bewerbungsunterlagen vorzubereiten, bieten wir Ihnen verschiedene Möglichkeiten, sich zu informieren. Zunächst finden Sie auf dieser Webseite weiterführende Dokumente zu den Ausschreibungen, die Ihnen helfen, Ihre Einreichung zu erarbeiten.
Unter anderem finden Sie unter den Dokumenten eine Liste mit einer Auswahl von KI-gestützten Assistenzsystemen aus dem Technologie-Monitoring des Projekts. Weiterführende Informationen zum Technologie-Monitoring, unter anderem auch eine Technologieliste mit Projekten, finden Sie in den Downloads am Ende der Seite. Die Verfügbarkeit der darin aufgeführten Assistenzsysteme kann allerdings nicht immer gewährleistet werden. Die Liste dient als Inspirationsquelle und ist nicht als abschließend zu betrachten.
Ansprechpartnerin beim Bundesverband Deutscher Berufsförderungswerke e.V. ist Dr. Alice Melchior: a.melchior@bv-bfw.de
Termine und Fristen
30. Mai 2024:
Informationsveranstaltung für interessierte Berufsbildungswerke und Unternehmenspartner
14. Juli 2024:
Einreichungsfrist für Bewerbungen
August 2024:
Finale Auswahl der Praxislaborpartner
September 2024:
Unterzeichnung eines Kooperationsvertrags und Start des Praxislabors
Bewerbungsunterlagen
Bewerbungsformular Praxislabor-Idee (PDF)
[pdf 331.4 KB]
Weitere Informationen zur Ausschreibung
Kurzinformation zur Ausschreibung (PDF)
[pdf 103.5 KB]
Details zur Ausschreibung (PDF)
[pdf 301.7 KB]
Video von der Online-Informationsveranstaltung am 30. Mai 2024
Hilfestellungen zur Konzeptentwicklung
Technologie-Liste (Produkte) (PDF)
[pdf 255.6 KB]
AI-Canvas (PDF, Quelle: KI-Studios)
[pdf 167.6 KB]
Fragen und Antworten
Wie lange sollte ein Praxislabor laufen?
Da es um eine längerfristige Erprobung und Verstetigung der KI-gestützten Assistenztechnologie geht, sollte es eine mindestens vier-monatige Erprobungsphase geben. Die konkrete Dauer des Praxislabors ist jedoch konzept- und situationsabhängig.
Wie viele eigene Ressourcen (z. B. Personal und Zeit) sollte ich als Umsetzungspartner schätzungsweise einplanen?
Hier gibt es keine spezifische Vorgabe, da dies je nach Konzeption des Praxislabors sehr unterschiedlich sein kann. Für die Vergütung der Personalaufwände wurde mit einer Aufwandsentschädigung von 50% der eingebrachten Personentage kalkuliert, so dass die anderen 50% von den teilnehmenden Umsetzungspartnern aufzubringen sind. Kalkuliert haben wir hierbei mit einer Aufwandsentschädigung von 42 Personentagen pro Umsetzungspartner.
Wie viele Tandems nehmen schlussendlich an dem Projekt teil?
Pro Ausschreibungsrunde wird je ein Tandem ausgewählt. Sollte Ihre Bewerbung als Umsetzungspartner nicht erfolgreich sein, haben Sie jedoch die Möglichkeit an unterschiedlichen Workshops, Vernetzungsangeboten und Expert*innengruppen zu den Praxislaboren teilzunehmen.
Findet die Erprobung mit einer/einem oder mehreren Rehabilitand*innen statt?
Auch hier gibt es keine spezifische Vorgabe von uns. Je nach Konzept des Praxislabors kann die KI-gestützte Assistenztechnologie von einer/einem oder mehreren Reha-Teilnehmenden oder Mitarbeitenden mit Behinderungen erprobt werden.
Wir arbeiten mit Blinden und Sehbehinderten sowie mit Menschen im Autismus-Spektrum. Es war vorhin die Rede davon, dass die Nische nicht zu klein sein sollte. Macht eine Bewerbung unsererseits überhaupt Sinn?
Ja, eine Bewerbung ist in diesem Fall sinnvoll. Bei der Nische ging es um das Bewertungskriterium der Übertragbarkeit. In diesem Falle wäre der Technologieeinsatz in andere Arbeitsbereiche und Reha-Einrichtungen bzw. Unternehmen übertragbar.
Kann man auch mit einer außerbetrieblichen Vollausbildung (z.B. IHK) Umsetzungspartner werden?
Eine Voraussetzung für die Bewerbung ist die Mitgliedschaft der Reha-Einrichtung in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke (BAG BBW) und damit der Reha-Status der Einrichtung. In diesem Fall wäre die Mitgliedschaft in der BAG BBW nicht gegeben.