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Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite des Projektes KI-Kompass Inklusiv.

Unser Webauftritt soll für alle Menschen zugänglich sein. Daher sind wir bemüht, diesen im Einklang mit dem Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zu gestalten.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der BITV 2.0

Die Erklärung basiert auf einer vorgenommenen Selbsteinschätzung.

Manche Inhalte der Webseite sind noch nicht barrierefrei:

  • Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache fehlen.
  • Erläuterungen in Leichter Sprache fehlen.
  • Alternativtexte für Grafiken und Objekte müssen überprüft werden.
  • Leere alt-Attribute für Layoutgrafiken müssen überprüft werden.
  • ARIA-Labels müssen überprüft werden.
  • Manche Dokumente sind nicht barrierefrei.
  • Die Hinweise zur Barrierefreiheit in den Dokumententiteln müssen überprüft werden.

Folgende Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit werden voraussichtlich bis zum ersten Quartal 2025 durchgeführt:

  • Behebung der genannten Mängel
  • Durchführung eines Tests auf Barrierefreiheit gemäß der BITV durch einen externen Dienstleister

2. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 17.10.2024 erstellt.

Diese Erklärung wurde zuletzt am 09.01.2025 aktualisiert.

3. Feedback und Kontaktangaben

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen?

Sie können hierzu unser Formular Barriere melden verwenden.

Oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@ki-kompass-inklusiv.de.

Das DFKI ist als Projektleitung von KI-Kompass Inklusiv für die Webseite verantwortlich. Im Rahmen des laufenden Projektes ist die Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen (BAG WfbM) für das Arbeitspaket Barrierefreiheit und Partizipation verantwortlich.

Alle Projektpartner sind für die barrierefreie Gestaltung der Webseite verantwortlich sowie für die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen zuständig.

4. Schlichtungsverfahren

Wir versuchen immer, Ihre Anliegen bestmöglich zu beantworten.

Falls Sie mit der Antwort auf Ihr Feedback nicht zufrieden sind oder keine Lösung gefunden wird, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach Artikel 16 BGG wenden.

Sie können der Schlichtungsstelle eine E-Mail schreiben an info@schlichtungsstelle-bgg.de.

Diese unterstützt in Konflikten zur Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos und erfordert keinen Rechtsbeistand.

Mehr Informationen zur Schlichtungsstelle finden Sie auf der Internetseite www.schlichtungsstelle-bgg.de.