Ausschreibung zu den KI-Kompass Inklusiv Praxislaboren
KI-Kompass Inklusiv erprobt KI-gestützte Assistenzsysteme in Arbeitgeber-Praxislaboren. In den Praxislaboren wird gemeinsam mit den Umsetzungspartnern untersucht, wie auf dem Markt verfügbare KI-Technologien den Übergang von Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation auf den allgemeinen Arbeitsmarkt erleichtern können. Dabei sollen nachhaltige und übertragbare Lösungen zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit (Schwer-)Behinderungen am Arbeitsleben mit Hilfe von KI-Technologien entwickelt werden.
Die Erprobung der Technologien erfolgt unter realen oder realitätsnahen Arbeitsbedingungen durch Teilnehmende der Reha-Einrichtungen, z.B. in Betriebspraktika oder nach dem Übergang aus der Reha auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Die verwendeten Technologien sollen nach Möglichkeit an konkrete Unterstützungsbedarfe und Anforderungen der Arbeitsplätze angepasst werden.
Die Kosten für Anschaffung und Anpassung der Technologien sowie Personalaufwände im Rahmen der Praxislabore werden, innerhalb der vorgegebenen Möglichkeiten, vom Forschungsprojekt getragen (Details zur Ausschreibung (PDF)).
Für diese Ausschreibungsrunde sind Mitglieder der Bundesverbands Deutscher Berufsförderungswerke (BV BFW) gemeinsam mit Arbeitgebern (Unternehmen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt) aufgerufen, ihre Ideen für ein Praxislabor einzureichen.
Die teilnehmenden Umsetzungspartner können selbst entscheiden, welche KI-gestützten Assistenzsysteme sie in einem Praxislabor erproben möchten, wie viele Personen durch die Technologie unterstützt werden sollen und welche Bedarfe sie adressieren möchten. Der Einsatz der Technologie sollte dabei eine konkrete Arbeitsunterstützung bieten.
Um Ihre Bewerbungsunterlagen vorzubereiten, bieten wir Ihnen verschiedene Möglichkeiten, sich zu informieren. Zunächst finden Sie auf dieser Webseite weiterführende Dokumente zu den Ausschreibungen, die Ihnen helfen, Ihre Einreichung zu erarbeiten.
Am 30. Oktober 2024 um 15 Uhr findet eine Online-Informationsveranstaltung statt, in der zur Ausschreibung informiert wird, Anregungen zur Konzeptentwicklung gegeben und offene Fragen beantwortet werden. Interessierte Bewerber*innen können sich per E-Mail an Carina Weber, c.weber@bv-bfw.de, zur Veranstaltung anmelden. Allgemeine Rückfragen zur Ausschreibung finden Sie nach der Infoveranstaltung im FAQ-Bereich dieser Webseite.
Bitte reichen Sie zusammen mit Ihrem Umsetzungspartner eine möglichst konkrete Idee für das gemeinsame Praxislabor ein. Die Auswahl der Praxislaborpartner erfolgt auf Grundlage der folgenden Unterlagen:
- Bewerbungsformular mit Ihrer Praxislabor-Idee
- Fragebogen zu den Rahmenbedingungen der beteiligten Reha-Einrichtung
- Fragebogen zu den Rahmenbedingungen des beteiligten Arbeitgebers
Die Bewerbungen werden vom Projektteam nach vorab festgelegten Kriterien (Details zur Ausschreibung (PDF)) bewertet.
Ansprechpartnerin beim Bundesverband Deutscher Berufsförderungswerke e.V. ist Dr. Alice Melchior: a.melchior@bv-bfw.de
Termine und Fristen
30. Oktober 2024 um 15 Uhr:
Online-Informationsveranstaltung für interessierte Berufsförderungswerke und Unternehmenspartner
12. Januar 2025:
Einreichungsfrist für Bewerbungen
Februar 2025:
Finale Auswahl der Praxislaborpartner
März 2025:
Unterzeichnung eines Kooperationsvertrags und Start des Praxislabors
Bewerbungsunterlagen
Bewerbungsformular Praxislabor-Idee (PDF)
[pdf 246 KB]
Weitere Informationen zur Ausschreibung
Kurzinformation zur Ausschreibung (PDF)
[pdf 162.6 KB]
Details zur Ausschreibung (PDF)
[pdf 589.3 KB]
Hilfestellungen zur Konzeptentwicklung
AI-Canvas (PDF, Quelle: KI-Studios)
[pdf 167.6 KB]
Hier finden Sie den Technologie-Monitor des Projekts, eine Datenbank mit Steckbriefen und weiterführenden Informationen zu verschiedenen KI-gestützten Assistenzsystemen. Dieser dient als Inspirationsquelle, die Verfügbarkeit der darin aufgeführten Assistenzsysteme kann allerdings nicht immer gewährleistet werden. Wir bitten Sie, bei Ihrer Bewerbung darauf zu achten, dass es sich bei der von Ihnen ausgewählten Technologie um ein marktreifes Produkt handelt.
Video der Infoveranstaltung zu den Arbeitgeber-Praxislaboren am 30. Oktober 2024
Fragen und Antworten
Wie viele Personen sollten die Technologie im Praxislabor erproben?
Es sollten so viele Rehabilitand*innen wie möglich an der Erprobung teilnehmen, mindestens jedoch vier Personen. Bei Verstetigung und Übertragung in andere Bereiche und Betriebe werden idealerweise weitere Personen an der Erprobung beteiligt.
Wie gestaltet sich der Personalaufwand, wie viele Personen sollten beispielsweise im Berufsförderungswerk vor Ort sein, um das Arbeitgeber-Praxislabor erfolgreich zu betreuen und umzusetzen?
Der Personalaufwand ist konzeptabhängig. Es ist jedoch in jedem Fall sinnvoll, mehr als eine Person einzubeziehen, sowohl die Ausbildenden in der Reha-Einrichtung und im Unternehmen als auch andere Expert*innen, beispielsweise Datenschutzbeauftragte vor Ort.
Der Technologie-Monitor listet etwa 70 Technologien als marktreife Produkte. Wird dieser fortlaufend aktualisiert?
Der Technologie-Monitor wird in mehreren Erhebungsphasen aktualisiert und ist somit dynamisch. Er dient als Inspiration – gerne können im Arbeitgeber-Praxislabor auch Technologien genutzt werden, die dort nicht aufgeführt sind. Der Reifegrad der Anwendungen ist jedoch entscheidend, um deren Verfügbarkeit sicher zu stellen oder zumindest vorab einzuschätzen. Daher empfehlen wir Ihnen, ein marktreifes Produkt zu wählen.
Eine Voraussetzung für die erfolgreiche Bewerbung ist, dass keine Leistungskontrolle oder -Bewertung durch oder beim Einsatz der Technologien erfolgt. Wie können wir dies sicherstellen?
Bei diesem Kriterium muss sowohl die Art der erhobenen Daten als auch der Zweck ihrer Erfassung und Verarbeitung betrachtet werden. Werden die Zugriffsdaten der Nutzer*innen beispielsweise nur der unmittelbaren Bezugsperson in der Ausbildung übermittelt und gemeinsam mit dieser ausgewertet, um den (Arbeits-)Alltag für die Teilnehmenden besser zu gestalten, so wird dies nicht als Leistungskontrolle gewertet. Problematisch wird es, wenn die Leistung vom Arbeitgeber ausgewertet und mit der von anderen Teilnehmenden vergleichen wird, wenn beispielsweise Beförderungen anstehen oder Noten vergeben werden.
Sollten sich in der persönlichen Ausgestaltung des Konzepts diesbezüglich noch Fragen ergeben, melden Sie sich gerne im Vorfeld beim Projektteam.