Erklärungen zur Verwendung der Begriffe „Behinderungen“ und „Lernbehinderungen“
„Behinderungen“:
In Anlehnung an Artikel 1 der UN-Behindertenrechtskonvention wird im Technologie-Monitoring einheitlich der Begriff „Behinderungen“ gewählt. Der Begriff drückt deutlicher als die Begriffe „Beeinträchtigungen“ oder „Einschränkungen“ die langfristigen Barrieren zu einer gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft aus.
„Lernbehinderungen“:
Für eine bessere Übersicht wurden im Technologie-Monitor verschiedene Behinderungsarten zusammengefasst. Zu Lernbehinderungen zählen wir: Lernschwierigkeiten, Lernstörungen sowie geistige Behinderungen.