Erklärung zur Verwendung des Begriffes „Behinderung“:
In Anlehnung an Artikel 1 der UN-Behindertenrechtskonvention wird im Technologie-Monitoring einheitlich der Begriff „Behinderung“ gewählt. Der Begriff drückt deutlicher als die Begriffe „Beeinträchtigungen“ oder „Einschränkungen“ die langfristigen Barrieren zu einer gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft aus.
Erklärung zur Behinderungsart „Lernbehinderungen“:
Für eine bessere Übersicht wurden im Technologie-Monitor verschiedene Behinderungsarten zusammengefasst. Zu Lernbehinderungen zählen wir: Lernschwierigkeiten, Lernstörungen sowie geistige Behinderungen.