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Erklärungen zur Verwendung der Begriffe „Behinderungen“ und „Lernbehinderungen“

„Behinderungen“:

In Anlehnung an Artikel 1 der UN-Behindertenrechtskonvention wird im Technologie-Monitoring einheitlich der Begriff „Behinderungen“ gewählt. Der Begriff drückt deutlicher als die Begriffe „Beeinträchtigungen“ oder „Einschränkungen“ die langfristigen Barrieren zu einer gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft aus.

„Lernbehinderungen“:

Für eine bessere Übersicht wurden im Technologie-Monitor verschiedene Behinderungsarten zusammengefasst. Zu Lernbehinderungen zählen wir: Lernschwierigkeiten, Lernstörungen sowie geistige Behinderungen.