Universelles Design, KI und berufliche Teilhabe: zentrale Zusammenhänge
Was ist Universelles Design?
Universelles Design bezeichnet einen umfassenden Gestaltungsansatz, der darauf abzielt, Lebenswelten, Technologien, Produkte und Dienstleistungen von Beginn an so zu konzipieren, dass sie von möglichst vielen Menschen selbstbestimmt genutzt werden können – unabhängig von individuellen Fähigkeiten, Lebensphasen oder Beeinträchtigungen. Die konzeptionelle Grundlage des Universellen Designs geht auf Ronald Mace zurück, der es als Design „für alle Menschen, wie möglich, ohne Anpassung oder spezielle Gestaltung“ (UN-BRK, 2008, Art. 2) definierte. Das Konzept wurde maßgeblich an der North Carolina State University weiterentwickelt und bildet die Grundlage für die sieben heute etablierten Prinzipien des Universal Design.Die sieben Prinzipien werden unten in diesem Beitrag erklärt.
In diesem Zusammenhang spielen auch die Begriffe “Barrierefreiheit”, “barrierefreies Design” und “inklusives Design” eine wichtige Rolle.
Ein enges Verständnis von Barrierefreiheit ist häufig auf den nachträglichen Abbau konkreter Zugangsbarrieren für Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen fokussiert. Im Unterschied dazu verfolgt Universelles Design eine präventive Perspektive auf Gestaltung, die die Zugänglichkeit des gesamten Systems (zum Beispiel ein Produkt) von Beginn an berücksichtigt
Innerhalb des Universellen Designs wirken die beiden Konzepte barrierefreies Design und inklusives Design zusammen. Dabei sind sie allerdings nicht als konkurrierende, sondern als sich ergänzende Gestaltungsansätze zu verstehen.
Während barrierefreies Design insbesondere technische, räumliche oder kommunikative Zugangsvoraussetzungen adressiert, legt inklusives Design einen stärkeren Fokus auf Vielfalt, Nutzungskontexte und partizipative Entwicklungsprozesse, bei denen unterschiedliche Nutzer*innen aktiv in die Gestaltung einbezogen werden (Gedminaitė‑Raudonė & Belhaj, 2025, S. 4–5; O’Neill, 2020, S. 7–8).
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass Universelles Design kein Ersatz für barrierefreies Design ist, sondern einen proaktiven und ganzheitlichen Gestaltungsansatz darstellt, der barrierefreies und inklusives Design integriert und erweitert. Barrierefreies Design bleibt weiterhin notwendig, Universelles Design setzt jedoch früher im Planungs‑ und Entwicklungsprozess an und berücksichtigt die Nutzungserfahrung in ihrer Gesamtheit für eine größere Vielfalt von Nutzer*innen.
Universelles Design und KI
Der Ansatz des Universellen Designs gewinnt besonders an Bedeutung, wenn man ihn mit der zunehmenden Digitalisierung und dem Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) in Verbindung bringt.
KI‑Technologien können neue Teilhabemöglichkeiten eröffnen, insbesondere für Menschen mit Behinderungen, die sowohl im Alltag als auch im Arbeitskontext von der Nutzung unterschiedlicher technischer Anwendungen profitieren können (Adolph et al., 2025, S. 199–201).
KI‑gestützte Assistenztechnologien können die Arbeit von Menschen mit Behinderungen unterstützen und die berufliche Teilhabe fördern, etwa durch Vorlese‑ und Sprachausgabesysteme, automatische Bild‑ und Spracherkennung, KI‑gestützte Kommunikationshilfen, adaptive Lern‑ und Arbeitsanwendungen sowie Unterstützungen bei der Orientierung und Entscheidungsfindung (Adolph et al., 2025, S. 199–201). Dabei profitieren nicht ausschließlich Menschen mit Behinderungen von diesen Technologien, sondern auch andere Nutzer*innengruppen (O’Neill, 2020, S. 6–7).
Zugleich verändert KI die beruflichen Perspektiven von Menschen mit Behinderungen in ambivalenter Weise, weil sie sowohl als mögliche Unterstützung als auch als neue Barriere wirken kann. Insbesondere dann, wenn KI‑gestützte Systeme nicht barrierefrei und inklusiv gestaltet sind, besteht die Gefahr, dass neue Formen der Ausgrenzung entstehen (Adolph et al., 2025, S. 201–203; O’Neill, 2020, S. 6–7).
KI-gestützte Assistenztechnologien, als bedarfsorientierte Lösungen, sowie allgemeine („Mainstream“) KI-Systeme können die Teilhabe fördern. Um eine optimale Nutzbarkeit und Zugänglichkeit zu gewährleisten, sollte bei der Gestaltung das Konzept des Universellen Designs beachtet werden. Die konkrete Umsetzung dieses Konzepts basiert auf sieben Grundprinzipien, die im Folgenden näher erläutert werden.
Die Prinzipien
Das Universelle Design besteht aus sieben Prinzipien. Diese lassen sich auch auf KI-gestützte Technologien übertragen. Das zentrale Prinzip des Universellen Designs ist die gleichberechtigte Nutzung (im Englischen: Equitable Use). Das bedeutet zum Beispiel, dass KI‑Anwendungen so gestaltet sein müssen, dass sie von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen genutzt werden können, ohne Benachteiligung, Sonderstatus oder Stigmatisierung (Bang et al., 2024, S. 1–2; Bęczkowska & Grabarek, 2024, S. 7).
Die Flexibilität in der Nutzung (im Englischen: Flexibility in Use) beschreibt die Notwendigkeit, unterschiedliche Arbeitsweisen, Fähigkeiten und Präferenzen zu unterstützen. Für Menschen mit Behinderungen bedeutet dies, dass KI‑Lösungen anpassbar und flexibel sein sollten (Bang et al., 2024, S. 1; Bęczkowska & Grabarek, 2024, S. 7–8).
Die einfache und intuitive Nutzung (im Englischen: Simple and Intuitive Use) ist bei KI‑gestützten Systemen besonders relevant, da komplexe oder intransparente Funktionsweisen zusätzliche Barrieren erzeugen können. KI‑Systeme sollten unabhängig von Vorerfahrungen, digitalen Kompetenzen oder kognitiven Voraussetzungen der Nutzer*innen verständlich bleiben und ihre Funktionsweise von Entwickler*innen nachvollziehbar gestaltet werden (Bang et al., 2024, S. 1–2).
Mit der wahrnehmbaren Information (im Englischen: Perceptible Information) wird gefordert, dass relevante Informationen, Rückmeldungen und Entscheidungsergebnisse der KI-Technologie über unterschiedliche Sinneskanäle zugänglich sind. Gerade für Menschen mit Sinnesbeeinträchtigungen ist es entscheidend, dass Informationen klar und wahrnehmbar sind (Bang et al., 2024, S. 1; Bęczkowska & Grabarek, 2024, S. 6–7).
Die Fehlertoleranz (im Englischen: Tolerance for Error) betont die Gestaltungsverantwortung der Entwickler*innen und Nutzer*innen. Fehlbedienungen sollen nicht zu arbeitsrechtlichen Nachteilen, Ausschluss oder Diskriminierung führen. Neuere Forschung weist darauf hin, dass dabei auch psychologische Aspekte wie Angst, Unsicherheit oder Misstrauen gegenüber KI berücksichtigt werden müssen, da diese selbst zu Nutzungshürden werden können (Bang et al., 2024, S. 1; Harrison et al., 2024, S. 34–36).
Der geringe körperliche Aufwand (im Englischen: Low Physical Effort) zielt im Arbeitskontext mit KI-Systemen darauf ab, dass diese effizient, ermüdungsarm und ohne unnötige körperliche Belastung genutzt werden können. Dies ist insbesondere für Beschäftigte mit körperlichen Behinderungen relevant (Bang et al., 2024, S. 1; Bęczkowska & Grabarek, 2024, S. 7).
Schließlich wird durch das siebte und letzte Prinzip ausreichende Größe und Platz für Zugang und Nutzung (im Englischen: Size and Space for Approach and Use) vorausgesetzt. In diesem Fall sollten sowohl physische Arbeitsumgebungen als auch digitale Schnittstellen so gestaltet sein, dass sie unabhängig von Mobilität, Körpergröße oder dem Einsatz von Hilfsmitteln selbstständig genutzt werden können (Bang et al., 2024, S. 1; Bęczkowska & Grabarek, 2024, S. 7).
Zusammen mit den Kriterien des barrierefreien und inklusiven Designs, insbesondere den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), bilden diese sieben Prinzipien einen handlungsleitenden Gestaltungsrahmen für die Entwicklung und den Einsatz von KI-Technologien im Arbeitskontext. Universell gestaltete KI‑Systeme ermöglichen es mehr Arbeitnehmer*innen, von den Vorteilen der KI‑Nutzung zu profitieren.
Gesetze und rechtliche Verankerung
Diese Prinzipien sind rechtlich verankert. Die UN‑Behindertenrechtskonvention (UN‑BRK) definiert Universelles Design ausdrücklich als die Gestaltung von Produkten, Umgebungen, Programmen und Dienstleistungen, die von allen Menschen möglichst weitgehend ohne Anpassung genutzt werden können (Art. 2). Sie verpflichtet die Vertragsstaaten, gleichberechtigten Zugang zu physischen, digitalen und informationellen Umwelten sicherzustellen (Art. 9) (United Nations, 2006).
Auf europäischer Ebene wird dieser normative Anspruch durch den European Accessibility Act (EAA) der Europäischen Union konkretisiert (European Parliament & Council of the European Union, 2019). In Deutschland wird der EAA durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) umgesetzt.
Mit der KI-Verordnung (AI Act) der Europäischen Union wird dieser Rahmen explizit auf KI‑Systeme ausgeweitet, indem Diskriminierungs‑ und Ausschlussrisiken systematisch adressiert werden. Menschenzentrierte Gestaltungsprinzipien, insbesondere für Hochrisiko‑KI‑Systeme im Bereich Beschäftigung, Bildung und Zugang zu Dienstleistungen, werden verbindlich vorgeschrieben (European Parliament & Council of the European Union, 2024).
KI‑gestützte Technologien können Menschen mit Behinderungen einen erheblichen Mehrwert bieten und die Teilhabe am Arbeitsleben fördern, sofern sie barrierefrei, inklusiv und nach den Prinzipien des Universellen Designs entwickelt werden. Gleichzeitig besteht das Risiko, dass durch unzureichende Gestaltung neue Barrieren entstehen.
Der Wissenspool‑Beitrag „Aspekte für die barrierefreie Nutzbarkeit von KI-Technologien“ bietet hierzu einen vertiefenden Überblick über zentrale Gestaltungs‑ und Nutzungsaspekte für Technologien im Kontext von Behinderungen.
Im Wissenspool-Beitrag verwendete Literatur:
Adolph, L., Kirchhoff, B. M., & Kerdar, S. H. (2025). Artificial intelligence in work design: Unlocking inclusion and overcoming barriers. Zeitschrift für Arbeitswissenschaft, 79, 197–205. https://doi.org/10.1007/s41449-025-00467-4
Bang, E. W., Gwimi, S. P., & Dike, U. A. (2024). Universal design principles and their role in creating inclusive environments for physically challenged individuals. International Journal of Science, Architecture, Technology and Environment, 1(2), 1–9.
Bęczkowska, S., & Grabarek, I. (2024). Accessible transportation – Universal or inclusive design? Scientific Journal of Silesian University of Technology. Series Transport, 125, 5–18. https://doi.org/10.20858/sjsutst.2024.125.1
European Parliament & Council of the European Union. (2019). Directive (EU) 2019/882 on the accessibility requirements for products and services (European Accessibility Act). Official Journal of the European Union, L 151, 70–115. https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2019/882/oj
European Parliament & Council of the European Union. (2024). Regulation (EU) 2024/1689 laying down harmonised rules on artificial intelligence (Artificial Intelligence Act). Official Journal of the European Union. https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/oj
Gedminaitė‑Raudonė, Ž., & Belhaj, M. (2025). Rethinking accessibility: How universal design is shaping rural areas in Lithuania. Sustainability, 17, 8311. https://doi.org/10.3390/su17188311
Harrison, J., Busby, K., O’Flynn, J., & Pennisi, Y. (2024). Widening the circle: Is there an eighth principle for universal design? In K. S. Fuglerud et al. (Eds.), Universal Design 2024: Shaping a sustainable, equitable and resilient future for all (pp. 34–41). IOS Press. https://doi.org/10.3233/SHTI240980
O’Neill, J. L. (2020). Accessibility for all abilities: How universal design, universal design for learning, and inclusive design combat inaccessibility and ableism. Journal of Open Access to Law, Special Issue.
Pisoni, G., Díaz‑Rodríguez, N., Gijlers, H., & Tonolli, L. (2021). Human‑centered artificial intelligence for designing accessible cultural heritage. Applied Sciences, 11, 870. https://doi.org/10.3390/app11020870
Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention – UN-BRK). (2008). Deutsches Institut für Menschenrechte. institut-fuer-menschenrechte.de