Der TBD berät und unterstützt Arbeitgeber*innen und Menschen mit Behinderungen bei der behinderungsgerechten Gestaltung von Arbeitsplätzen und Arbeitsstätten. Im Interview geht es um typische Beratungsbedarfe, technische Anpassungen am Arbeitsplatz und die Frage, welche Rolle digitale Technologien und KI dabei spielen können.
Bitte erklären Sie uns zunächst, welche Aufgaben die technischen Beratungsdienste der Integrationsämter übernehmen. Mit welchen Anliegen kommen Arbeitgeber*innen und Menschen mit Behinderungen auf Sie zu?
Frank Schrapper: Behinderungen – und in der Folge Exklusion an Arbeitsplätzen – treten vor allem dann auf, wenn eine Person und ihre Arbeitsumgebung nicht gut zusammenpassen. Die Kernaufgabe der Technischen Beratungsdienste ist es, durch technische und organisatorische Maßnahmen Arbeitsplätze und Arbeitsstätten so zu gestalten, dass die Fähigkeiten des Menschen mit Schwerbehinderung und die Anforderungen zur Ausführung der jeweiligen Aufgabe übereinstimmen.
Das häufigste Anliegen von Arbeitgebenden und Menschen mit Behinderungen ist eine unabhängige Beratung vor Ort, basierend auf einer systematischen und produktunabhängigen Arbeitsplatzanalyse, sowie der anschließenden Erarbeitung von geeigneten Lösungen.
Haben Sie ein Beispiel, wie technische Anpassungen oder Veränderungen im Arbeitsumfeld dazu beigetragen haben, berufliche Teilhabe zu sichern oder zu verbessern?
Frank Schrapper: Ein gutes Beispiel ist eine Mitarbeiterin mit Schwerbehinderung in einem Industrieunternehmen. Zu ihren Aufgaben gehört das Separieren von Druckfedern und anschließende Bestücken auf einem Rundteller. Nach dem Schleifen muss die Maßhaltigkeit der Federn kontrolliert werden.
Bisher nutzt die Mitarbeiterin dafür einen hochwertigen, aber manuell zu bedienenden Messschieber. Beim Messen muss die Feder genau zwischen den Messbacken platziert werden. Anschließend muss der Messwert abgelesen und richtig eingeordnet werden.
Bei der Mitarbeiterin liegt eine äußerlich kaum erkennbare zerebrale Koordinierungsstörung vor. Dadurch ist die Feinmotorik der rechten Hand eingeschränkt. Außerdem treten bei ihr zeitweise Konzentrationsschwierigkeiten auf, besonders bei der Bewertung der Messergebnisse. Dadurch kann die Mitarbeiterin die Qualitätskontrollen nicht mehr zuverlässig durchführen.
Damit sie den gesamten Arbeitsprozess weiterhin selbstständig übernehmen kann, wurde ein digitaler Messprojektor als passende Lösung angeschafft. Die Anwendung ist deutlich einfacher: Das Messobjekt wird lediglich aufgelegt und anschließend elektrooptisch erfasst. Die Messergebnisse werden digital aufgenommen, ausgewertet und dokumentiert.
Feinmotorische Bewegungen mit den Händen sind dafür nicht mehr notwendig. Auch das manuelle Ablesen und Interpretieren der Messergebnisse entfällt.
Ursprünglich wurde dieses System für Qualitätssicherung und Prozessoptimierung entwickelt. In diesem Beispiel zeigt sich jedoch, wie naheliegend die Anpassung digitaler Technologien für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Arbeitskontext sein kann.
Welche Rolle spielt Künstliche Intelligenz inzwischen in Ihrer Beratung?
Frank Schrapper: Noch ist es nicht selbstverständlich, dass KI-gestützte Technologien bei der behinderungsgerechten Ausstattung von Arbeitsplätzen berücksichtigt werden.
Die Technischen Beratungsdienste möchten den Einsatz behinderungskompensierender Technologien mit KI voranbringen. Das Thema ist jedoch kein Sprint, sondern ein Dauerlauf.
Wo sehen Sie bei KI besondere Chancen für die behinderungsgerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen und Arbeitsprozessen?
Frank Schrapper: Wir alle nutzen immer mehr Technologien mit KI-gestützten Funktionen, die unseren Alltag erleichtern und unsere Arbeit effizienter machen. Einen noch größeren Unterschied können solche intelligenten Lösungen für Menschen machen, die aufgrund einer Behinderung im Berufsleben auf Barrieren stoßen.
In unserem Kontext sehen wir Chancen vor allem im Arbeitsbereich von Menschen mit kognitiven Einschränkungen und Sinnesbehinderungen. Beispielsweise der Austausch mit einem Chatbot für Menschen mit einer Sehbehinderung oder die Übersetzung in Leichte Sprache, um Informationen besser zugänglich zu machen.
Gibt es aus Ihrer Sicht auch Grenzen, Hürden oder Voraussetzungen, damit KI in diesem Feld wirklich sinnvoll und inklusiv eingesetzt werden kann?
Frank Schrapper: Ja, wir stoßen regelmäßig auf Hürden. Dazu gehören zum Beispiel:
- die begrenzte Verfügbarkeit fertiger und passgenauer Anwendungen,
- Datenschutzregulierungen in Unternehmen und Dienststellen und
- der Bedarf an ausreichendem, qualifiziertem Fachpersonal.
Hinzu kommen fehlende Barrierefreiheit, eine komplexe Bedienung und mangelnde technische Kompatibilität. Das heißt, digitale Systeme, in die sich andere digitale Hilfsmittel nicht einbinden lassen. All das kann die sinnvolle und inklusive Nutzung immer wieder einschränken.
Ob die Voraussetzungen zur Förderung von KI-Anwendungen bei den Leistungsträgern hinreichend gegeben sind, kann ich an dieser Stelle nicht abschließend beurteilen.
Welche Bedeutung hat ein Projekt wie KI-Kompass Inklusiv für Ihre Arbeit und für die Gestaltung einer inklusiven Arbeitswelt?
Frank Schrapper: Noch vor wenigen Jahren hatten KI-Anwendungen im Kontext der behinderungsgerechten Gestaltung von Arbeitsumgebungen für Menschen mit Behinderungen kaum Relevanz.
Durch die kontinuierliche Zusammenarbeit der Inklusionsämter mit dem Projekt KI-Kompass Inklusiv ist das Thema inzwischen zu einer Selbstverständlichkeit in der Weiterentwicklung der Technischen Beratungsdienste geworden.
Aus diesem Grund wurde unter dem Dach der BIH e. V. eine Arbeitsgruppe zum Thema KI von Mitarbeitenden der Technischen Beratungsdienste ins Leben gerufen. Ohne diese Zusammenarbeit wären wir heute sicherlich nicht dort, wo wir stehen.
Nach meiner Auffassung wird die Etablierung von KI-Anwendungen die Potentiale der Inklusion in der Zukunft sehr positiv beeinflussen und weiterentwickeln.
Was wünschen Sie sich für die Zukunft von Beratung, technischer Unterstützung und KI-gestützten Lösungen, damit berufliche Teilhabe für Menschen mit Behinderungen noch selbstständiger wird?
Frank Schrapper: KI kann dabei helfen, Arbeitsplätze frühzeitig barrierearm zu gestalten, Anpassungsbedarfe zu erkennen und passgenaue Assistenzsysteme bereitzustellen.
Entscheidend ist, dass die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, diese Technologien transparent, verlässlich und datenschutzkonform einzusetzen. Dadurch kann die Selbstbestimmung der Beschäftigten gestärkt werden.
Gleichzeitig braucht es niedrigschwellige Zugänge sowie Qualifizierung für Betriebe und Beratende, damit insbesondere kleine und mittlere Unternehmen die Potenziale auch nutzen können.
Der Einsatz von KI-Assistenzsystemen am Arbeitsplatz für Menschen mit Behinderungen ist ein komplexes Thema. Es ist bislang noch nicht ausgereift und braucht eine längere Begleitung durch spezifische Beratungsstellen sowie Expert*innen oder Projekte wie KI-Kompass Inklusiv, um eine selbstverständliche und nachhaltige Umsetzung in Zukunft sicherzustellen.
Aus Sicht der Technischen Beratungsdienste ist die Kombination aus menschlicher Expertise und intelligenter Technik einer der wesentlichen Schlüssel für nachhaltige berufliche Teilhabe.