Im Projekt KI.ASSIST wurden Rechtsexpertisen an projektexterne Rechtsexperten vergeben und durch diese erstellt. Das Ziel war, Rechtsfragen beim Einsatz von KI-Systemen in der beruflichen Rehabilitation für Menschen mit Schwerbehinderung zu beleuchten und zu beantworten. Eine Rechtsexpertise untersuchte stärker auf die Inklusions-bezogenen Rechtsbereiche: das Rehabilitations- und Teilhaberecht (auch Sozialrecht) und der Arbeitsschutz und die Unfallsverhütung (auch Arbeitsrecht).
Hier finden Sie die Rechtsexpertise: KI.ASSIST-Rechtsexpertise: Sozial- und Arbeitsrecht (PDF)
Die Rechtsexpertise informiert unter anderem über
- die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) als globaler Rahmen für die Rechte von Menschen mit Behinderungen,
- die sozialrechtliche Abgrenzung der technischen Arbeitshilfen von den Hilfsmitteln,
- die Rolle der Rehabilitationsträger und Integrationsämter für die Hilfsmittelversorgung und
- Verfahrensregelungen zur Sicherung effektiver Inklusion.
Im Projekt KI-Kompass Inklusiv werden rechtliche Regelungen aus dem Sozialrecht zum Einsatz von KI-gestützten Assistenztechnologien vor allemim Praxislabor Rahmenbedingungen weiter untersucht.