Eine wichtige Rolle spielen hierbei beispielsweise die rechtlich-regulatorischen Rahmenbedingungen, die Förderpraxis der Kostenträger sowie Beratungsstrukturen und -prozesse zum Einsatz geeigneter KI-Technologien.
Diese verschiedenen Anforderungen an KI-Assistenztechnologien wurden am 24. März 2026 in dem von Barbara Lippa (Bundesverband Deutscher Berufsförderungswerke) moderierten Diskussionsforum „KI-gestützte Assistenzsysteme als Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben – Aktuelle Herausforderungen für Beratung und Förderung“ beim 35. Reha-Kolloquium in Leipzig besprochen.
Nach einer kurzen Einführung in die bisherigen Überlegungen aus dem Praxislabor Rahmenbedingungen, Strukturen und Prozesse folgte eine Einordnung von KI-Technologien als LTA aus der Perspektive des Sozial-, Arbeits- und KI-Rechts. Anschließend wurden in zwei Impulsvorträgen die aktuellen Herausforderungen für beratende Akteur*innen und Kostenträger dargelegt. In der abschließenden Diskussionsrunde debattierte das Publikum intensiv, wie die beteiligten Akteur*innen den aktuellen Herausforderungen, die KI-Technologien für Beratung und Förderung mit sich bringen, begegnen können.
Die zentralen Punkte der Debatte im Überblick:
- KI-Technologien können Menschen mit Behinderungen unterstützen und Barrieren abbauen. Ihr Einsatz zur Stärkung der Teilhabe am Arbeitsleben wird dabei sowohl durch das Arbeits- als auch das Sozialrecht gerahmt. Aus beiden Rechtssystemen ergeben sich Anforderungen, die bei der Schaffung inklusiver Arbeitsplätze in Unternehmen miteinander verzahnt werden müssen. Zusätzlich gibt es weitere Anforderungen aus dem KI-Recht, wie zum Beispiel die Prüfung auf mögliche Risiken vor dem Einsatz.
- KI-Technologien werden zukünftig auch aus dem Bereich der beruflichen Rehabilitation nicht mehr wegzudenken sein. Sie sollten als Chance betrachtet werden, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben zu stärken. Dort, wo KI-Technologien herkömmliche Hilfsmittel sinnvoll ergänzen und Menschen mit Behinderungen gut bei der Arbeit unterstützen können, bedarf es unkomplizierter und unbürokratischer Lösungen im Rahmen des geltenden Rechts.
- Für die Kostenträger gibt es bei KI-gestützten Assistenzsystemen einige Besonderheiten. Denn die verschwimmenden Grenzen zwischen privater und beruflicher Nutzung erschweren unter Umständen die Förderung:
- Die Frage nach der berufsbedingten Notwendigkeit kann bei der Förderung von KI-Technologien als LTA mitunter stärker ins Gewicht fallen.
- Zudem wird die Frage relevant, ob der Einsatz der KI-Technologien einen individuellen oder gruppenorientierten Ansatz im Sinne der betrieblichen Barrierefreiheit verfolgt. Daher müssen hier nicht nur die Technologien an sich, sondern deren Einsatzszenarien näher betrachtet werden.
- Auch die sehr dynamische Weiterentwicklung sowie neue Preismodelle für KI-Technologien, die oft wiederkehrende Kosten mit sich bringen, stellen Kostenträger vor neue Herausforderungen. Hier sollte darauf geachtet werden, mit neuen Finanzierungsmodellen nicht in Abhängigkeiten von einzelnen KI-Anbietern zu kommen.
- Schließlich bestehen auch für die Beratung zu KI-Technologien als Hilfsmittel und technische Arbeitshilfen neue Anforderungen:
- Zunächst wird es viel wichtiger, nicht erst bei der Prüfung von Anträgen, sondern bereits bei der Bedarfsermittlung beratend dabei zu sein und hier idealerweise auch die Kompetenzen der Menschen mit Behinderungen mitzudenken.
- Auch eine Erprobung sollte noch vor der Bewilligung durch Kostenträger realisiert werden, um eine bedarfsgerechte Förderung zu ermöglichen.
- Zudem sind bei der Beratung zum Einsatz von KI-Technologien die Arbeitgeber zwingend einzubeziehen und der betriebliche Datenschutz mitzudenken.
Zu den oben genannten und weiteren wichtigen Aspekten der Förderung von und Beratung zu KI-Technologien bleiben wir im Praxislabor Rahmenbedingungen, Strukturen und Prozesse weiterhin im Gespräch mit Kostenträgern und beratenden Akteur*innen.
Foto: BV BFW