Im Projekt KI-Kompass Inklusiv ist es unser Ziel, über die Potenziale von KI-Assistenz für Menschen mit Behinderungen im Arbeitsleben zu informieren. Dafür erfassen wir mit unserem Monitoring regelmäßig aktuelle Informationen zu entsprechenden Technologien für Menschen mit Behinderungen. Die Ergebnisse können Sie im Technologie-Monitor einsehen.
Zudem zeigen wir bei Informationsveranstaltungen, Schulungen und Beratungen, wie KI-Technologien Menschen mit Behinderungen bei der Arbeit unterstützen können. Dabei stoßen wir neben großem Interesse an und Begeisterung für die Möglichkeiten von KI-gestützter Assistenz auch auf Kritik an vorhandenen KI-Assistenz-Technologien. Dieses konstruktive Feedback ist wichtig für die Weiterentwicklung der Technologien. Besonders, wenn Menschen mit Behinderungen auf Herausforderungen und Verbesserungspotenziale hinweisen.
In diesem Beitrag geht es um die Kritik an sogenannten Overlay-Tools, die Websites mit einem Klick barrierefrei machen sollen.
Kritik an Overlay-Tools für digitale Barrierefreiheit
Overlay-Tools sind Softwarelösungen, die über eine bestehende Website gelegt werden und zusätzliche Funktionen zur Anpassung der Darstellung anbieten. Dazu gehören beispielsweise automatisch erzeugte Bildbeschreibungen, Vorlesefunktionen oder Anpassungen von Kontrasten und Schriftgrößen. Häufig werben Anbieter damit, dass ihre Tools Websites mit wenigen Klicks und teilweise durch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz barrierefreier gestalten können, ohne grundlegende Änderungen am bestehenden Programmcode vorzunehmen. Gerade seit der Einführung neuer gesetzlicher Anforderungen wie dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0 erscheinen Overlay-Tools für viele Unternehmen und öffentliche Stellen als schnelle und kostengünstige Möglichkeit, Barrierefreiheit auf ihren Webauftritten umzusetzen.
Vertreter*innen von Selbstvertretungsorganisationen bewerten dieses Versprechen jedoch kritisch. In der Studie „The Promise and Pitfalls of Web Accessibility Overlays for Blind and Low Vision Users“ (ACM ASSETS 2024) berichteten blinde und sehbehinderte Teilnehmer*innen, dass die Nutzung von Overlay-Tools teilweise zu Frustration führte. Genannt wurden unter anderem Probleme mit Screenreadern, unerwartete Veränderungen des Tastaturfokus sowie überlagerte oder schwer zugängliche Inhalte.
Auch der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) warnt davor, dass viele Overlay-Lösungen mehr Barrierefreiheit versprechen als sie tatsächlich leisten können. Insbesondere für Menschen, die auf Screenreader und andere assistive Technologien angewiesen sind, können zusätzliche Softwareebenen neue Hürden schaffen, statt bestehende abzubauen.
Die Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT-Bund) hat gemeinsam mit den Überwachungsstellen der Länder eine Einschätzung zum Einsatz von Overlay-Tools veröffentlicht. Darin wird darauf verwiesen, dass eine nachträglich per Software erzeugte barrierefreie Darstellung einer Website die gesetzlichen Anforderungen der Barrierefreiheit nicht erfüllt. Das gilt insbesondere dann, wenn die barrierefreie Ansicht erst entsteht, nachdem Nutzer*innen selbst manuelle Einstellungen in dem Tool vorgenommen haben. Daher betont die BFIT-Bund, dass öffentliche Stellen nicht verpflichtet sind, eigene Barrierefreiheitsfunktionen über Overlay-Tools anzubieten.
Auch die Prüfstellen des BIK-Prüfzeichens für barrierefreie Websites bewerten Overlay-Tools kritisch. Aufgrund der bereitgestellten, zusätzlichen Funktionen, die aktiv in die Darstellung und den Code einer Website eingreifen, kann nicht sicher ausgeschlossen werden, dass sie mit Screenreadern oder anderen assistiven Technologien in Konflikt geraten – selbst wenn Nutzer*innen das Overlay-Tool nicht aktivieren. Websites mit Overlay-Tools erhalten entsprechend kein BIK-Prüfzeichen, da Overlay-Tools grundlegende Barrieren wie fehlerhafte Inhaltsstrukturen oder unzugängliche Formulare nicht beheben können.
Im Projekt KI-Kompass Inklusiv teilen wir daher die Einschätzung vieler Fachstellen: Overlay-Tools können einzelne Aspekte der Barrierefreiheit unterstützen, ersetzen aber nicht die grundlegende, barrierefreie Entwicklung einer Website nach den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). Wer sich allein auf ein Overlay-Tool verlässt, riskiert, dass Barrieren für Menschen mit Behinderungen weiterhin bestehen bleiben, und kann sich möglicherweise in falscher Sicherheit hinsichtlich der Erfüllung rechtlicher Anforderungen wiegen. Aus der Projekterfahrung von KI-Kompass Inklusiv zeigt sich zudem, dass es entscheidend ist, Barrierefreiheit von Beginn an mitzudenken und diese regelmäßig mit Expert*innen in eigener Sache zu testen, statt sie nachträglich durch Zusatz-Tools „hinzuzufügen“.
Wir empfehlen daher, vor dem Einsatz eines Overlay-Tools genau zu prüfen, welche Barrieren es tatsächlich beheben kann und welche nicht. Nachhaltiger ist es, Websites von Grund auf barrierefrei zu gestalten und dabei auf geprüfte Standards sowie das Feedback von Menschen mit Behinderungen zu setzen. KI-gestützte Funktionen können dabei durchaus unterstützen, etwa bei der Analyse bestehender Barrieren oder als Ausgangspunkt für Alternativtexte, sollten jedoch immer durch eine menschliche Prüfung und echte strukturelle Verbesserungen ergänzt werden.
Quellen:
- BIK BITV-Test: Prüfzeichen (Web). Hinweis zum Ausschluss von Websites mit Overlay-Tools von der Nutzung der BIK-Prüfzeichen.
https://bitvtest.de/test-methodik/web/pruefzeichen
- Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV): Barrierefreiheit: Overlay-Tools – Achtung vor falschen Werbeversprechen.
https://www.dbsv.org/aktuell/barrierefreiheit-overlay-tools-achtung-vor-falschen-werbeversprechen.html
- Makati, T., Tigwell, G. W. & Shinohara, K. (2024): The Promise and Pitfalls of Web Accessibility Overlays for Blind and Low Vision Users. In: Proceedings of the 26th International ACM SIGACCESS Conference on Computers and Accessibility (ASSETS ’24). DOI: 10.1145/3663548.3675650.
https://dl.acm.org/doi/fullHtml/10.1145/3663548.3675650
- Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT Bund): Gemeinsame Einschätzung der Überwachungsstellen des Bundes und der Länder für die Barrierefreiheit von Informationstechnik zum Einsatz von Overlay-Tools (Stand: März 2025).
https://www.bfit-bund.de/DE/Publikation/einschaetzung-overlaytools