KI-Ethik beschäftigt sich mit den moralischen und gesellschaftlichen Implikationen von Künstlicher Intelligenz. Das Ziel besteht darin, KI-Technologien fair, sicher und respektvoll zu gestalten und nutzen zu können. Durch den Einsatz von KI-Technologien in der beruflichen Teilhabe sollen die Bedarfe von Menschen mit Behinderungen berücksichtigt werden, ohne dass neue Barrieren entstehen.
Dieser Beitrag enthält Kurzbeschreibungen zu sechs ausgewählten ethischen Themenbereichen. Wenn man eine KI-Technologie zur Förderung der beruflichen Teilhabe entwickeln, einsetzen oder nutzen möchte, ist es wichtig, diese ethischen Aspekte zu beachten.
1. Vielfalt und Zugänge
Bei der Entwicklung einer KI-Technologie sollte darauf geachtet werden, dass auch Menschen mit Behinderungen berücksichtigt werden. Die KI-Technologie soll Arbeitsmöglichkeiten erweitern und barrierefrei nutzbar sein. Es ist wichtig, dass die KI-Technologie für alle gleichermaßen verfügbar ist und bestehende Diskriminierungen nicht verstärkt werden.
2. Berufliche Teilhabe und Partizipation
Menschen mit Behinderungen sollen aktiv an der Konzeption, Erprobung und Einführung der KI-Technologie beteiligt werden. Die KI-Technologie sollte berufliche Barrieren abbauen und die berufliche Entwicklung fördern. Sie sollte sowohl in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation als auch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einsetzbar sein und bei der Arbeitssuche unterstützen können.
3. Selbstbestimmung und Autonomie
Die KI-Technologie soll die Autonomie und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen positiv beeinflussen, ohne diese einzuschränken. Es muss darauf geachtet werden, dass keine Abhängigkeitsverhältnisse entstehen und die KI-Technologie keine falschen Informationen liefert.
4. Sicherheit und Zuverlässigkeit
Die KI-Technologie darf keine Schäden verursachen. Sie sollte auf hochwertigen Trainingsdaten basieren und auch bei menschlicher Fehlbedienung zuverlässig funktionieren. Der Hersteller sollte dazu bereit sein, notwendige Anpassungen vorzunehmen, um technische Fehlfunktionen zu minimieren.
5. Transparenz und Aufklärung
Es müssen ausreichend Informationen zur Anwendung und Funktionsweise der KI-Technologie verfügbar sein. Die Auswirkungen der KI-Technologie und Absichten des Herstellers sollten bekannt sein. Die Informationen sollen in verschiedenen Formaten bereitgestellt werden, um für alle verständlich zu sein. Zudem muss klar sein, welche Daten bei der Nutzung der KI-Technologie verarbeitet werden.
6. Privatsphäre und Datenschutz
Die KI-Technologie darf nur notwendige personenbezogene und Gesundheitsdaten erheben und speichern. Sie sollte die Privatsphäre nicht unnötig beeinträchtigen. Datenschutzbestimmungen müssen eingehalten und einsehbar sein. KI-Technologien können außerdem in bestimmten Situationen dazu beitragen, die Privatsphäre zu erhöhen, indem sie menschliche Assistenz reduzieren.
Literatur
Feichtenbeiner, R., Stähler, L. & Beudt, S. (2022). Ethik, KI und Menschen mit Behinderungen. Ethische Leitlinien und methodische Ansätze für inklusive Künstliche Intelligenz. Ergebnisbericht des Projekts KI.ASSIST. Bundesverband Deutscher Berufsförderungswerke e. V.
Ethik-Checkliste für KI-gestützte Assistenztechnologien
Das Projekt KI-Kompass Inklusiv hat eine Checkliste erarbeitet. Mit dieser kann der Einsatz von KI-Technologien im Unternehmen ethisch bewertet werden. Sie enthält die sechs ausgewählten Themenbereiche, die in einzelne Aussagen aufgeschlüsselt sind. Damit kann im Einzelfall eingeschätzt werden, wie ethisch der Einsatz einer KI-Technologie in einem bestimmten Arbeitsplatzkontext ist. Der Link führt Sie zur Checkliste.
Veröffentlicht im Oktober 2025